Fragen des BN:

Wie viele Baum- und Straucharten sind auf Anordnung der LfL derzeit betroffen? Die Negativliste der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft stuft lediglich Eiche und Walnuss als nicht gefährdete Laubbäume ein, alle anderen Laubbäume sind in der sog. Wirtspflanzenliste erfasst und können in Befallsgebieten vorsorglich gefällt werden?

 

Antwort der LfL:

Auf der Webseite der LfL liegt eine Liste der bekannten Wirtpflanzen des ALB vor. Diese Liste orientiert sich an der Liste des JKI und der EPPO. Auf der Webseite befindet sich zudem die Liste der Baumarten (sog. Positivliste), die mit einem geringen Risiko nachgepflanzt werden können. Zum dritten gibt es eine Liste der zu fällenden Baumarten (umfasst derzeit 8 Gattungen).

 

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